Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1569
BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87 (https://dejure.org/1988,1569)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 692/87 (https://dejure.org/1988,1569)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 692/87 (https://dejure.org/1988,1569)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1569) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages - Entziehung des Arbeitgebers von der Vergütungspflicht an gesetzlichen Feiertagen durch Nichteinplanung von Arbeit - Vorarbeiten von auf Grund von gesetzlichen Feiertagen ausgefallenen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    FeiertagslohnzahlungsG § 1 Abs. 1 Satz 1; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der hessischen Eisen-, Metall- und Elektroindustrie i.d.F. vom 30.6.1984 § 2
    Berechnung der Feiertagsvergütung im Freischichtenmodell der hessischen Metallindustrie -- Keine Begründung von Zeitausgleichsanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 300
  • NZA 1990, 277
  • BB 1989, 1127
  • BB 1989, 1552
  • DB 1989, 1627
  • JR 1989, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.07.1988 - 8 AZR 198/88

    Ausfallzeit - Vergütungsanspruch - Freischichtmodell

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Für Tage, an denen der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freigestellt ist, wird ein Zeitausgleich auch dann nicht begründet, wenn die ausgefallene Arbeitszeit im Umfang der Betriebsnutzungszeit zu vergüten ist (Anschluß an BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG und BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 34/87.

    Hierzu verweist der Senat auf den Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - (AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), dem er sich schon in seinem Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 602/86 - (DB 1988, 1224 = NZA 1988, 538, auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt) angeschlossen hatte (zustimmend ebenfalls der Achte Senat in dem Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).

    Denn den entsprechenden betrieblichen Arbeitszeitregelungen braucht ein Arbeitgeber nur zuzustimmen, soweit die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt sind (vgl. dazu BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 c der Gründe, BB 1988, 270, 274, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt; ebenso für die Berechnung des Urlaubsentgelts BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG, auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).

    Aus § 2 Ziff. 3 MTV ergibt sich, daß ein Zeitausgleich nur in Betracht kommt zwischen der festgelegten individuellen Arbeitszeit und der entsprechend der Betriebsnutzungszeit tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung (ebenso BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 -, aaO; BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 34/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 34/87

    Verkürzung zu gewährender Ausgleichstage nach längeren krankheitsbedingten

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Für Tage, an denen der Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freigestellt ist, wird ein Zeitausgleich auch dann nicht begründet, wenn die ausgefallene Arbeitszeit im Umfang der Betriebsnutzungszeit zu vergüten ist (Anschluß an BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG und BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 34/87.

    Aus § 2 Ziff. 3 MTV ergibt sich, daß ein Zeitausgleich nur in Betracht kommt zwischen der festgelegten individuellen Arbeitszeit und der entsprechend der Betriebsnutzungszeit tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung (ebenso BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 -, aaO; BAG Beschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 34/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 602/86

    Manteltarifvertrag Metallindustrie

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Hierzu verweist der Senat auf den Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - (AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), dem er sich schon in seinem Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 602/86 - (DB 1988, 1224 = NZA 1988, 538, auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt) angeschlossen hatte (zustimmend ebenfalls der Achte Senat in dem Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).

    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 602/86 - in diesem Zusammenhang erwogen hatte, eine vergütungsmäßige Besserstellung der im Freischichtenmodell arbeitenden Arbeitnehmer ließe sich auch dadurch vermeiden, daß den Arbeitnehmern für die an Feiertagen ausgefallene Arbeitszeit nicht zu vergütende Freizeitgutschriften gewährt würden, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BAG, 07.10.1966 - 3 AZR 118/66

    Stundenlohn - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 1079/79

    Unbezahlter Sonderurlaub für Betriebsferien zwischen Weihnachtenund Neujahr -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Nach der Rechtsprechung ist andererseits erforderlich, daß der Feiertag die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall gewesen ist (BAGE 38, 255, 257 = AP Nr. 36 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 100/81

    Feiertagslohn bei Beschäftigung nach wechselndem Bedarf

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Auf die Möglichkeit, einen Verdienstausfall dadurch zu vermeiden, daß am Feiertag ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachgearbeitet wird, darf der Arbeitnehmer nicht verwiesen werden (BAGE 19, 92, 95 = AP Nr. 21 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 3 b der Gründe; BAGE 42, 324, 327 = AP Nr. 39 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 2 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 239/83

    Feiertagslohn bei Werkschließung

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Jedoch kann der Arbeitgeber sich der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 FeiertagslohnzahlungsG nicht dadurch entziehen, daß er für den Feiertag von vornherein keine Arbeit einplant (BAG Urteil vom 26. März 1985 - 3 AZR 239/83 - AP Nr. 47 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Denn den entsprechenden betrieblichen Arbeitszeitregelungen braucht ein Arbeitgeber nur zuzustimmen, soweit die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt sind (vgl. dazu BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 c der Gründe, BB 1988, 270, 274, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt; ebenso für die Berechnung des Urlaubsentgelts BAG Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG, auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Hierzu verweist der Senat auf den Beschluß des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. August 1987 - 1 ABR 30/86 - (AP Nr. 23 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), dem er sich schon in seinem Urteil vom 2. Dezember 1987 - 5 AZR 602/86 - (DB 1988, 1224 = NZA 1988, 538, auch zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt) angeschlossen hatte (zustimmend ebenfalls der Achte Senat in dem Urteil vom 7. Juli 1988 - 8 AZR 198/88 - AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG, zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 26.03.1966 - 3 AZR 453/65

    Regelmäßige Fünf-Tage-Woche - Wochenfeiertag - Nachholung der ausfallenden

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 692/87
    Das bedeutet, daß der Arbeitnehmer in einer Woche mit einem Feiertag bei gleichbleibender Entlohnung einen Tag weniger arbeitet als in einer Woche ohne Feiertag (BAGE 18, 213, 215 = AP Nr. 20 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1990 - 1 ABR 11/90

    Mitbestimmung bei Freizeitausgleich

    Das hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden (so für Urlaubstage Urteil vom 18. November 1988, BAGE 60, 154 = AP Nr. 26 zu § 11 BUrlG; für die inhaltsgleiche Regelung des § 2 Nr. 2 des MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Metallindustrie Hamburg und Umgebung vom 11. Juli 1984 Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 34/87 - AP Nr. 68 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu B II 2b der Gründe; für den inhaltsgleichen § 2 Nr. 3 MTV für die Arbeitnehmer der hessischen Eisen-, Metall- und Elektroindustrie i. d. F. vom 30. Juni 1984 Urteil vom 14. Dezember 1988, BAGE 60, 300, 304 f. [BAG 14.12.1988 - 5 AZR 692/87] = AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu III 3b der Gründe; für die inhaltsgleiche Bestimmung des § 2 Nr. 3 MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 Urteil vom 7. Juli 1988, BAGE 59, 141 = AP Nr. 23 zu § 11 BUrlG).
  • LAG Hessen, 13.05.2003 - 15 Sa 896/01

    Höhe der Entschädigung bei nicht fristgerechter Auskunftserteilung

    Der bloße Aspekt, auf den beklagten Arbeitgeber Druck auszuüben, die Auskunft auch tatsächlich zu erteilen, rechtfertigt es hingegen nicht, die Entschädigungssumme möglichst hoch anzusetzen (GK-ArbGG/Dörner, § 61 Rz. 24: kein Zwangsmittel, sondern Schadensersatz; anderer Ansicht allerdings BAG Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge. Bau; ebenso der Kläger im Schriftsatz vom 30. Dezember 2002 auf Seite 3 = Blatt 263 d.A. 15 Sa 896/01).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 357/87

    Arbeitsentgelt: Vergütung an Feiertagen

    Zu den allgemeinen Einwendungen gegen die Ansicht, daß der Feiertag mit der ausgefallenen Arbeitszeit zu vergüten ist, verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 692/87 -.

    Unter diesen Umständen kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit die von der Beklagten in Anspruch genommene Regelung auch deshalb dem Begehren des Klägers nicht entgegengesetzt werden kann, weil Freizeitguthaben nach der tariflichen Regelung nur aus tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung entstehen (vgl. dazu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 692/87 - zu einer gleichlautenden tariflichen Regelung).

  • LAG Hessen, 03.07.2000 - 16 Sa 1753/99

    Auskunftsansprüche und Zahlungsansprüche einer Einzugsstelle für die Beiträge zu

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Hessen, 26.05.2008 - 16 Sa 1627/07

    Zur Geltung des VTV-Bau für einen im Hausbau tätigen Arbeitgeber - Merkmale einer

    Das geht zu ihren Lasten, weil der Arbeitgeber, der sich auf eine der Ausnahmen des § 1 Abs:2 Abschn VII VTV beruft, hierfür die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BAG 27. August 1986 AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • LAG Köln, 10.05.2001 - 5 Sa 69/01

    Feiertagslohn; Freischichtmodell

    Dort ist bereits der vergleichbare Fall eines tariflichen Freischichtmodells entschieden worden, in dem eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich - bei einer tariflichen Wochenarbeitszeit von 38, 5 Stunden - festgelegt wurde, wobei innerhalb einer durch die tarifvertraglichen Regelungen vorgegebenen Schichtperiode ein Zeitausgleich in Form von freien Tagen erfolgt; in diesem Fall ist nach Auffassung des BAG die wegen eines Feiertags ausfallende Arbeitszeit von 8 Stunden in vollem Umfang zu vergüten (BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 600/86 -, n. v.; BAG, Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 692/87 - = AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG, Urteil vom 02.12.1987 - 5 AZR 471/86 = AP Nr. 52 zu § 1 Feiertagslohnzahlungsgesetz).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung die Frist zur Auskunftserteilung auf sechs Wochen festgesetzt und die zunächst geltend gemachte Entschädigungssumme, die der Höhe der verlangten Beiträge entspricht, um 20 v.H. ermäßigt (vgl. BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie das weitere Urteil des Senats vom 27. August 1986 - 4 AZR 591/85 - AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 440/90

    Berechnung der Krankenvergütung im Freischichtenmodell

    Die vorgenannte Betrachtungsweise ist für die Berechnung des Krankenlohns auch deshalb geboten, weil nach der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des Ersten, Fünften und Achten Senats an Tagen der Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Freizeitausgleich entsteht (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 18. Dezember 1990 - 1 ABR 11/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B III 4 der Gründe; ferner der Achte Senat im Urteil vom 18. November 1988, BAGE 60, 154 = AP Nr. 26 zu § 11 BUrlG; der Fünfte Senat im Urteil vom 14. Dezember 1988, BAGE 60, 300 [BAG 14.12.1988 - 5 AZR 692/87] = AP Nr. 71 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).
  • LAG Hessen, 30.06.1989 - 15 Sa 1566/88

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich der Bautarifverträge im Falle der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 505/88

    Berechnung der Krankenvergütung eines gewerblichen Arbeitnehmers - Anzahl der

    Denn den entsprechenden betrieblichen Arbeitszeitregelungen braucht ein Arbeitgeber nur zuzustimmen, soweit die Belange des Betriebes und der betroffenen Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt sind (vgl. BAG Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 692/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 06.12.1993 - 16 Sa 875/93

    Vorliegen von Kabelleitungstiefbauarbeiten nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 23

  • BAG, 19.01.1994 - 10 AZR 548/92

    Abgrenzung einer baugewerblichen Tätigkeit zum Schreinerhandwerk für die

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 205/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht